Rechtsanwalt Thomas Scuric
Schnelle und diskrete Hilfe
im Falle einer Kontopfändung
Schützen Sie Ihr Guthaben mit einem P-Konto.
100% gültig und diskret
Freibetrag berechnen und deutschlandweit gültige P-Konto Bescheinigung erhalten.
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Wofür brauche ich ein P-Konto?
Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht oder Ihr Konto bereits gepfändet wurde, müssen Sie Ihr Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Ihr Guthaben wird sonst insgesamt an Ihren Gläubiger überwiesen.
In nur wenigen Schritten Ihr Konto schützen und den Freibetrag erhöhen!
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Bei Ihrer Bank ein P-Konto beantragen
Beantragen Sie bei Ihrer Bank eine
Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto.
Die Bank ist dazugesetzlich verpflichtet. Sie
erhalten dadurch, einen monatlichen Pfändungsschutz von 1.178,59 €.

Freibetrag berechnen und die Möglichkeiten für eine Erhöhung prüfen
Der pfändungsgeschützte Freibetrag von
1.178,59 € kann erhöht werden. Sind Sie
verheiratet? Haben Sie Kinder? Beziehen Sie
Pflegegeld? Jetzt Freibetrag berechnen und Möglichkeiten ausschöpfen!
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P-Konto Bescheinigung für
19,90 € direkt hier anfordern
Zur Erhöhung des Freibetrages brauchen Sie eine Bescheinigung nach § 850k ZPO. Diese Bescheinigung können Sie hier für nur 19,90 € beauftragen. Innerhalb von 24 Stunden herhalten Sie dann Ihre P-Konto Bescheinigung per Post.
P-Konto Bescheinigung anfordern.
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P-Konto Bescheinigung anfordern
Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Freibetrag, den Sie mit meiner Hilfe als Rechtsanwalt bei einer Kontopfändung erhalten können. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugesandt. Die von mir erstellte Bescheinigung ist bundesweit gültig. Sie müssen die Bescheinigung nur noch bei Ihrer Bankfiliale vorlegen und erhalten dann den erhöhten Freibetrag.
Ihre persönlichen Daten
Wie möchten Sie bezahlen?
Gebühren und Kosten
Auftrag erfolgreich abgeschlossen!
Vielen Dank für Ihren Auftrag! Ihre Zahlung wurde erfolgreich verarbeitet und Ihre P-Konto Bescheinigung wird nun erstellt.
📧 Wie geht es weiter?
- Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit Ihrer beglaubigten P-Konto Bescheinigung
- Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner, falls die E-Mail nicht innerhalb von 10 Minuten eintrifft
- Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor, um den erhöhten Freibetrag einzurichten
Kontaktieren Sie uns unter: info@ra-scuric.de oder Tel: 0234 913 681 0
Vor der Umwandlung ergibt sich folgender Freibetrag:
Bitte warten Sie einen Moment.
Informationen
Erfahren sie mehr zum Thema P-Konto und zu meiner Person
Was ist ein P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, das auf Antrag des Kontoinhabers mit einem automatischen Pfändungsschutz versehen wird.
Durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto wird sichergestellt, dass ein gesetzlich festgelegter monatlicher Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber weiterhin zur Bestreitung der laufenden Lebenshaltungskosten zur Verfügung.
Das P-Konto ist damit ein zentrales Instrument zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz.
Vorteile eines P-Konto´s
Ein P-Konto bietet Ihnen insbesondere folgende Vorteile:
Schutz des monatlichen Grundfreibetrags vor Pfändung
Automatischer Pfändungsschutz ohne gerichtlichen Antrag
Schutz auch bei mehreren gleichzeitig bestehenden Pfändungen
Möglichkeit der Erhöhung des Freibetrags (z. B. bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen)
Fortführung des Zahlungsverkehrs (Miete, Strom, Versicherungen)
Wichtige Grundlage für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder ein Insolvenzverfahren
Mehr über die Kontopfändung
Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto durch einen Gläubiger ganz oder teilweise blockiert.
Ohne P-Konto:
vollständige Sperrung des Kontos möglich
kein Zugriff auf Lohn, Rente oder Sozialleistungen
Gefahr von Mietrückständen, Stromsperren oder Kündigungen
Mit P-Konto:
gesetzlicher Freibetrag bleibt verfügbar
Konto bleibt nutzbar
Existenzminimum ist gesichert
⚠️ Hinweis:
Kontopfändungen können auch ohne vorheriges Gerichtsurteil erfolgen, z. B. durch Finanzämter oder Sozialversicherungsträger.
Einrichtung eines P-Kontos
Jeder Kontoinhaber hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto.
Ablauf:
Antrag auf Umwandlung des bestehenden Girokontos bei der Bank
Die Bank ist zur Umwandlung verpflichtet
Umsetzung innerhalb weniger Werktage
Pfändungsschutz gilt ab Antragstellung
Wichtige Hinweise:
Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig
Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konto geführt werden
Erhöhungen des Freibetrags müssen ggf. durch Bescheinigungen nachgewiesen werden
Gerne unterstütze ich Sie bei der korrekten Einrichtung und Anpassung des Freibetrags.
Infos zu meiner Person
Ich berate Mandantinnen und Mandanten, die von Kontopfändungen oder Überschuldung betroffen sind, umfassend und individuell.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:
Schutz des Existenzminimums
Einrichtung und Optimierung von P-Konten
außergerichtliche Schuldenbereinigung
Vorbereitung und Durchführung von Privatinsolvenzverfahren
Ziel meiner Beratung ist es, rechtliche Klarheit, finanzielle Stabilität und eine nachhaltige Perspektive zu schaffen.
Persönliche Beratung
Für Fragen oder Hilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!
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