Rechtsanwalt Thomas Scuric

Schnelle und diskrete Hilfe

im Falle einer Kontopfändung

Schützen Sie Ihr Guthaben mit einem P-Konto.

100% gültig und diskret

Freibetrag berechnen und deutschlandweit gültige P-Konto Bescheinigung erhalten.

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Wofür brauche ich ein P-Konto?

Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht oder Ihr Konto bereits gepfändet wurde, müssen Sie Ihr Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Ihr Guthaben wird sonst insgesamt an Ihren Gläubiger überwiesen.

In nur wenigen Schritten Ihr Konto schützen und den Freibetrag erhöhen!

01

Bei Ihrer Bank ein P-Konto beantragen

Beantragen Sie bei Ihrer Bank eine
Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto. Die Bank ist dazugesetzlich verpflichtet. Sie
erhalten dadurch, einen monatlichen Pfändungsschutz von 1.178,59 €.

Freibetrag berechnen und die Möglichkeiten für eine Erhöhung prüfen

Der pfändungsgeschützte Freibetrag von
1.178,59 € kann erhöht werden. Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? Beziehen Sie Pflegegeld? Jetzt Freibetrag berechnen und Möglichkeiten ausschöpfen!

02

P-Konto Bescheinigung für
19,90 € direkt hier anfordern

Zur Erhöhung des Freibetrages brauchen Sie eine Bescheinigung nach § 850k ZPO. Diese Bescheinigung können Sie hier für nur 19,90 € beauftragen. Innerhalb von 24 Stunden herhalten Sie dann Ihre P-Konto Bescheinigung per Post.
P-Konto Bescheinigung anfordern.

03

P-Konto Bescheinigung anfordern

Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Freibetrag, den Sie mit meiner Hilfe als Rechtsanwalt bei einer Kontopfändung erhalten können. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugesandt. Die von mir erstellte Bescheinigung ist bundesweit gültig. Sie müssen die Bescheinigung nur noch bei Ihrer Bankfiliale vorlegen und erhalten dann den erhöhten Freibetrag.

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Freibetrag berechnen
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Freibetrag sichern
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Erforderliche Angaben
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Auftrag erteilen
Jetzt online beantragen – bundesweit gültig.
Familienstand
i Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, erhöht sich Ihr monatlicher Freibetrag.
Leibliche minderjährige / in der Ausbildung befindliche Kinder im Haushalt bzw. Unterhaltszahlungen an Kinder
i Geben Sie die Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder an. Dies umfasst minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre.
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Weitere Angaben für Ihren individuellen Freibetrag
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Für welches Konto soll der Freibetrag eingerichtet werden?
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Ihre Angaben zur Berechnung des Freibetrages

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Ihre persönlichen Daten

Herr Max Mustermann
Musterstraße 15
40210 Düsseldorf
Bankverbindung:
IBAN: DE123456789251455215
Kreditinstitut: 215855115
Geburtsdatum: 11.05.1964
test@test.de
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Wie möchten Sie bezahlen?

Gebühren und Kosten

Erstellung und Beglaubigung der P-Konto Bescheinigung
19,90 €
Versand (per Post)
0,00 €
Bezahlart: Paypal
0,00 €
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.)
19,90 €
Ausgezeichnet Badge
SSL Sichere Datenübertragung Badge
Ihr montl. Freibetrag

Vor der Umwandlung ergibt sich folgender Freibetrag:
1.560,00 €
Sehr Gut 4.98/5.00 - 204 Bewertungen
Unsere P-Konto-Bescheinigung gilt nur für reguläre monatliche Freibeträge. Einmalige Sozialleistungen, Krankengeld, Kindergeldzuschlag oder Nachzahlungen können wir nicht bescheinigen.
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Informationen

Erfahren sie mehr zum Thema P-Konto und zu meiner Person

Was ist ein P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, das auf Antrag des Kontoinhabers mit einem automatischen Pfändungsschutz versehen wird.

Durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto wird sichergestellt, dass ein gesetzlich festgelegter monatlicher Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber weiterhin zur Bestreitung der laufenden Lebenshaltungskosten zur Verfügung.

Das P-Konto ist damit ein zentrales Instrument zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz.

Ein P-Konto bietet Ihnen insbesondere folgende Vorteile:

  • Schutz des monatlichen Grundfreibetrags vor Pfändung

  • Automatischer Pfändungsschutz ohne gerichtlichen Antrag

  • Schutz auch bei mehreren gleichzeitig bestehenden Pfändungen

  • Möglichkeit der Erhöhung des Freibetrags (z. B. bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen)

  • Fortführung des Zahlungsverkehrs (Miete, Strom, Versicherungen)

  • Wichtige Grundlage für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder ein Insolvenzverfahren

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto durch einen Gläubiger ganz oder teilweise blockiert.

Ohne P-Konto:
  • vollständige Sperrung des Kontos möglich

  • kein Zugriff auf Lohn, Rente oder Sozialleistungen

  • Gefahr von Mietrückständen, Stromsperren oder Kündigungen

Mit P-Konto:
  • gesetzlicher Freibetrag bleibt verfügbar

  • Konto bleibt nutzbar

  • Existenzminimum ist gesichert

⚠️ Hinweis:
Kontopfändungen können auch ohne vorheriges Gerichtsurteil erfolgen, z. B. durch Finanzämter oder Sozialversicherungsträger.

Jeder Kontoinhaber hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto.

Ablauf:
  1. Antrag auf Umwandlung des bestehenden Girokontos bei der Bank

  2. Die Bank ist zur Umwandlung verpflichtet

  3. Umsetzung innerhalb weniger Werktage

  4. Pfändungsschutz gilt ab Antragstellung

Wichtige Hinweise:
  • Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig

  • Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konto geführt werden

  • Erhöhungen des Freibetrags müssen ggf. durch Bescheinigungen nachgewiesen werden

Gerne unterstütze ich Sie bei der korrekten Einrichtung und Anpassung des Freibetrags.

Ich berate Mandantinnen und Mandanten, die von Kontopfändungen oder Überschuldung betroffen sind, umfassend und individuell.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:

  • Schutz des Existenzminimums

  • Einrichtung und Optimierung von P-Konten

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung

  • Vorbereitung und Durchführung von Privatinsolvenzverfahren

Ziel meiner Beratung ist es, rechtliche Klarheit, finanzielle Stabilität und eine nachhaltige Perspektive zu schaffen.

Persönliche Beratung

Für Fragen oder Hilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

0234 9136810

(Mo. - Fr. von 9-13 Uhr und 14-18 Uhr)

oder per E-Mail unter:

info@ra-scuric.de

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